
Rechtssichere Kaufverträge für Züchter und Privatverkäufer
- fellige-sportsfreu
- 20. Dez. 2025
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 12. Jan.
Die Vermittlung hat geklappt, siehe auch felligesportsfreunde.com/post/hundevermittlung, es kommt zum Kaufvertrag.
Dieser sollte idealerweise frei von Rechtsmängeln gem. § 435 BGB sein.
Stolpersteine gibt es da viele, z.B.:
Der Käufer hat den Hund gekauft wie gesehen.
Das neue Umfeld des Hundes wurde nicht oder unzureichend auf Eignung geprüft.
Die neuen Hundehalter/Käufer wurden nicht oder ungenügend auf Eignung zur Hundehaltung geprüft.
Unerfahrenen neuen Hundehaltern/Käufern wurde zu keinem Besuch einer Hundeschule zu deren Schulung angeraten bzw. diese dazu vertraglich verpflichtet.
Der Kaufvertrag ist durch Formmängel ungültig.
Unsere Empfehlung daher:
Mindestens zwei vorherige Besichtigungstermine (Kennenlerntermine).
Einer davon beim zukünftigen Käufer.
Damit der zukünftige Hundehalter/Käufer sich ausreichend von dem mangelfreien Zustand des Hundes/der Kaufsache überzeugen konnte.
Leider wird es immer wieder trotz größter Sorgfalt und Vorkehrungen dazu kommen, dass ein neuer Hundehalter/Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten möchte.
Meist fällt erst nach ein paar Tagen auf, dass der erworbene Hund/Kaufgegenstand ein Lebewesen mit Bedürfnissen ist.
Grob umrissen, ein Hund lässt sich nicht so einfach still und unsichtbar auf einen Platz setzen, bis der Mensch wieder Lust hat, sich um ihn zu kümmern.
Dementsprechend erfindungsreich können die neuen Hundehalter/Käufer werden,um das Tier wieder los zu werden.
Leider die liebste Wahrheitswidrigkeit:
Ein Welpe oder ausgewachsener Hund sei plötzlich agressiv!
Natürlich kann diese Behauptung eine straftatrelevante Aussage sein und die Straftat der Verleumdung gem. § 187 StGB darstellen.
Entweder aus Unkenntnis oder aus Ignoranz wird dieser Vorwand gerne genutzt, da er monströs und unerschütterlich erscheint.
Der gewissenhafte Züchter/Privatverkäufer sollte hier umfangreich vertraglich vorgesorgt haben, um schnell und rechtssicher solche und andere schamlose Behauptungen entkräftigen zu können.
Der Kaufvertrag sollte beinhalten:
- Vollständige Anschrift des Verkäufers
(Angabe wenn Unternehmer)
- ggf. Angaben zu bevollmächtigter Vertretung
- Vollständige Anschrift des Käufers laut gültigem Personalausweis (!)
- Kaufsache mit Angaben zu Namen, Tierart/Rasse,
- Alter, maßgeblich für Neuware/Welpe und Gebrauchtware/Adultes Tier,
- Registrierchip, ggf. Nummer
- Gesundheitszustand, z.B. Mängelfrei, bekannte Erkrankungen, bekannte Probleme
- Impfungen ( übrigens keine gesetzliche Pflicht)
- Besichtigung/en der Kaufsache; Kennenlerntermin/e des Tieres (zum Ausschluss/Einschränkung der Mängelhaftung)
- Mängelhaftung eingeschränkt oder ausgeschlossen (AGB)
- Kaufpreis
- Anzahlung des Kaufpreises
- Zusätzliche Angaben wie z.B. Ausschluss der Weitergabe, auch unentgeldlich zu Tierversuchen, Sperre der Abgabe an ein Tierheim für einen gewählten Zeitraum etc.
- Abschließend Salvatorische Klausel
(Quelle Kaufvertrag : rechtsdokumente.de, eigene Erfahrung)
Gestaltungsvorschläge für einen rechtssicheren Kaufvertrag bietet z.B. die Firma Sequiter Inc., Kanada.
Der Vertrag kann dort auch soweit möglich individuell erstellt, im Einzelkauf erworben und runtergeladen werden.
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Bei Fragen zu dem Artikel wendet euch gerne an uns!
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Dieser Artikel dient ausschließlich der Information von Laien zu Laien und ersetzt keine Rechtsberatung oder erhebt einen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Autorin: Josephine Palme
Quellen: gesetze-im-internet.de
Eigene Erfahrung



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